Mitglieder des Pr��fungsausschusses Physik

Vorsitzender:
Prof. J. Wiersig
Geb��ude 20 | Raum 303
Tel. +49 391 67 58671
E-mail:

Stellvertreter:
Prof. C.-D. Ohl
Geb��ude 20 | Raum 102
Tel. +49 391 67 58936
E-mail:

Professor:
Prof. A. Menzel
Geb��ude 20 | Raum 202
Tel. +49 391 67 57490
E-Mail:

1. Stellvertreter:
Prof. A. Strittmatter
Geb��ude 16 | Raum 219
Tel. +49 391 67 58347
E-mail:

2. Stellvertreter:
Prof. J. Christen
Geb��ude 16 | Raum 221
Tel. +49 391 67 58669
E-mail:

Wiss. Mitarbeiter:
Dr. G. Schmidt
Geb��ude 16 | Raum 222
Tel. + 49 391 67 52472
E-Mail:

1. Stellvertreter:
apl. Prof. A. Eremin
Geb��ude 20 | Raum 113
Tel. +49 391 67 50099
E-mail:

2. Stellvertreter:
PD Dr. G. Kasner
Geb��ude 20 | Raum 306
Tel. +49 391 67 52469
E-mail:

Studentische Mitglieder:
N. von Dulak
E-Mail:

1. Stellvertreter:
C. Perschke
E-mail:

2. Stellvertreter:
J. Piesnack
E-mail:

Beratendes Mitglied u. Protokollf��hrer:
C. Berner
Geb��ude 16 | Raum 153
Tel. + 49 391 67 52614
E-Mail:

Die Aufgaben des Pr��fungsausschusses

Gesetzlicher Auftrag der Pr��fungsaussch��sse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlusspr��fung,
���� 39 Abs.1 S.1, 48 Abs.1 BBiG��und������ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Pr��fungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Pr��fungsordnung festgelegt sind.
Dazu geh��ren insbesondere:

  • die Entscheidung ��ber die Zulassung zur Abschlusspr��fung, wenn die zust��ndige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, ����46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
  • die Beschlie��ung der Pr��fungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung,���� 18 Abs. 1 MPO.
  • die Bewertung einzelner Pr��fungsleistungen und der Pr��fung insgesamt, ���� 42 Abs. 1 BBiG
  • die Entscheidung ��ber das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlusspr��fung,���� 42 Abs. 1 BBiG
  • die Feststellung des Pr��fungsergebnisses und dessen Niederschrift,���� 26 Abs. 1 MPO.
  • das Ausstellen einer Bescheinigung ��ber das Bestehen oder Nichtbestehen,���� 26 Abs. 3 MPO��(BBiG).
  • die Anfertigung einer Niederschrift der Pr��fung.

Mit diesen Aufgaben sind nat��rlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Gesch��ftsf��hrung des Pr��fungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zust��ndigen Stelle wahrgenommen. Hierzu geh��ren beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollf��hrung bei Ausschusssitzungen und die Durchf��hrung der Beschl��sse des Pr��fungsausschusses.

Letzte ��nderung: 13.05.2025 -
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