PROMOTION UND HABILITATION

Promotion (Dr. rer. nat.)

Allgemeines

Voraussetzung für die Antragstellung auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens ist eine erfolgte Registrierung als Promovend an der Fakultät für Naturwissenschaften (FNW). Folgende Disziplinen werden an der FNW vertreten: Biologie, Psychologie und Physik.

 

Zulassungsverfahren (Registrierung)

Für die vollständige Einreichung der Antragsunterlagen sind die Promovierenden verantwortlich. Die Voraussetzung für die Zulassung als Promovend (Registrierung) regelt die Promotionsordnung der FNW. Wir bitten um Kenntnisnahme der Ordnung und der weiteren Hinweise zum Zulassungsverfahren.

 

Zulassungsprozess

Zulassungsprozess_FNW

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einzureichende Dokumente

  1. Antrag zur Aufnahme
  2. Antrag FNW
  3. Registrierung Promovend
  4. Immatrikulation, optional
  5. Zeugniskopien Bachelor und Master bzw. Diplom

weitere Dokumente (nach Aufforderung):

6. Aktueller CV
7. Abstract Master- bzw. Diplomarbeit
8. Gesamte Arbeit (D oder ENG)

 

Alle Formulare werden als Originale benötigt und nur mit vollständigen Unterschriften und Stempel berücksichtigt. Eine Abgabe kann per (Haus)Post oder persönlich (nach vorheriger Terminabsprache) im Promotionsbüro erfolgen, siehe Kontaktbox. Eine gesonderte Mitteilung über die abgeschlossene Registrierung erfolgt nicht. Im Falle einer Auflagenerteilung werden die Kandidaten schriftlich informiert.

 


 

Wechsel Betreuungsperson

Ist ein Betreuerwechsel gewünscht oder durch Weggang der betreuenden Person erforderlich, muss eine Information an die Fakultät erfolgen. Gilt ebenso für den Wechsel des Themas und des Fachs.

 

einzureichendes Dokument

 


 

Eröffnung eines Promotionsverfahrens

Allgemeines

Eine Antragsstellung auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens ist nur mit erfolgter Zulassung, ggf. Auflagenerfüllung, möglich. Die Promotionsordnung berücksichtigt die Einreichung einer Monografie. Davon abweichend kann auf Antrag geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine kumulative Form gegeben sind. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt durch den Fakultätsrat der FNW. Die Voraussetzungen sind der Promotionsordnung (§2 [5]) zu entnehmen.

 

Eröffnungsprozess

Eröffnungsprozess_FNW

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einzureichende Dokumente

 

Die Abgabe der Dokumente erfolgt terminbasiert im Promotionsbüro, siehe Kontaktbox. Für eine Vorabprüfung auf Vollständigkeit wird um Bereitstellung der Dokumente als einzelne PDFs (orientiert an der Checkliste) gebeten. Bei Überschreiten der Datenmenge wird die Nutzung der OVGU-Cloud empfohlen. Eine Datenübertragung per externe Datenträger (USB-Sticks, etc.) ist nicht möglich.

 


 

Habilitation (Dr. rer. nat. habil.)

Besteht der Wunsch, ein Habilitationsverfahren zu eröffnen, wird ein terminbasiertes Beratungsgespräch empfohlen. Kontaktdaten sind der Box zu entnehmen. Es wird um Kenntnisnahme der Habilitationsordnung gebeten.

Letzte Änderung: 25.03.2024 - Ansprechpartner: Falco Plümecke